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Vor Vertragsabschluss müssen vertragsrelevante Informationen an den Vertragspartner weitergegeben werden. Diese sind abhängig von Art und Inhalt des Vertrages (bzw. Versicherungsprodukt).
Bei vorsetzlichen Verstößen gegen die Anzeigepflicht, kann die Gültigkeit des Vertrages (und damit die Leistungspflicht des Versicherers) erlöschen.
siehe:VVG-Reform, Anzeigepflicht